- 10.05:
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer*
- Solidaritätszuschlag*
- Kirchensteuer ev. und r.kath.*
- 15.05:
- Gewerbesteuer**
- Grundsteuer**
Zahlungsschonfrist: bis 15.05. bzw. 19.05.2023. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [*bei monatlicher Abführung für April 2023; **Vierteljahresrate an die Gemeinde]